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Feuerbekämpfung anno 1690 – dargestellt in einer Veröffentlichung des
Amsterdamer Brandmeisters Jan van der Heyde.
strategien bei abgebrannten Ortschaften. Der Feuer-
sicherheit entsprach die Idee der regelhaften Stadtstruktur,
die ihrerseits wiederum als ästhetisches Ideal begriffen
wurde. Maßnahmen des „feuerpolizeilichen“
Verbesserungsstrebens waren Ablösung des traditionellen
giebelständigen Fachwerkbaus durch traufständige Häuser
in Massivbauweise, der Ersatz von Stroh-, Reet- und
Holzdächern durch Ziegel, das Gebot von Brandmauern
und seitlicher Brandgiebel, steinerne Rauchabzüge und
Schornsteine; brandschutzgerechte, funktionale
Raumorganisation und –ausstattung in sämtlichen Gebäu-
den, aber auch eine Gliederung der städtischen Räume, bei
der feuergefährliche Gewerke an die Peripherie verlagert
wurden. Zwar waren diese Maßnahmen bis weit ins 19.
Jahrhundert hinein vor allem ein Wunschbild, aber es blieb
dennoch in der Vielfalt der beabsichtigten Abänderungen
das ernsthafte Bemühen der Baubehörden um grundlegen-
de Verbesserungen.
Für die teils mehr, teils weniger durch Stadtbrände zerstör-
ten Städte wurde seitens Landesherren und Bauverwal-
tung nicht nur die Wahrung der feuersicheren Bauweise,
sondern auch ganz neue, klar gegliederte Stadtgrundrisse
favorisiert. Diese konnten jedoch je nach Macht und Stel-
lung der Bürgerschaft an deren Widerspruch scheitern.
Denn die Stadtbürger wollten in der Regel nicht ihre ange-
stammten Parzellen räumen, wo sie ihre Häuser über den
alten steinernen Fundamenten und Kellern neu aufbauen
konnten. Andernorts wurden nach Brandkatastrophen
tatsächlich gänzlich neue Musterstädte errichtet, wie etwa
in Neuruppin ab 1788.
Prämien für feuerfestes Bauen
Zum weiteren wichtigen Instrument zur Durchsetzung einer
feuersicheren Bauweise entwickelten sich im 17. und 18.
Jahrhundert die durch verschiedene Landesherren einge-
richteten Feuerversicherungen. Mit Hilfe der Versiche-
rungsbeiträge, die gemäß des taxierten Wertes eines
Gebäudes erhoben wurden, sollte jede Stadt einen Reser-
vefonds erwirtschaften. Daraus sollten dann im Falle einer
Brandkatastrophe die Schäden gedeckt werden. Die Bei-
träge waren bereits damals nach der Bauweise gestaffelt,
so dass für besonders feuergefährliche Bauten höhere
Tarife zu zahlen waren.
Für Neubauten mit Ziegel- statt mit Stroh- und Schindel-
dächern wurden Landeszuschüsse gewährt. Bei den abge-
brannten Gebäuden, die aus Mitteln der Feuerversiche-
rungen wieder aufgebaut wurden, wurden an die Zahlung
der Entschädigung besondere Auflagen für die Brand-
sicherheit gemacht. So sollte gesichert werden, „dass der
neue Bau zur Zierde des Ortes vorgenommen und durch
Aufführung steinerner Brandmauern oder sonst geschickte
und vorsichtige Bauart vor Feuersgefahr für die Zukunft
bestmöglich gesichert werde.“
DIE FEUERFESTE STADT:
WIE DAS FEUER DAS GESICHT UNSERER STÄDTE VERÄNDERTE