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Hörmann Verladetechnik: Vorsatzschleusen fallen unter die BauPVO

Vorsatzschleusen und die zugehörigen Podeste fallen unter die seit Juli 2013 geltende Bauproduktenverordnung (BauPVO) Nr. 3 05/2011. Bauherren und Planer von Logistikhallen sollten deshalb darauf achten, dass die Hersteller über entsprechende Zertifikate gemäß DIN EN 1090 für tragende Stahl- und Aluminiumkonstruktionen im bauaufsichtlichen Bereich verfügen.
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