Hörmann unter der Lupe > weiter
Hörmann mit dem „Architects’ Darling Award“ 2011 in Gold ausgezeichnet > weiter
Produktneuheiten von der der Messe BAU 2011 > weiter
Garagen-Sectionaltore mit thermisch getrenntem Zargenanschluss helfen Energiesparen... > weiter
Neue Verladetechnik-Produkte vorgestellt auf der CeMAT 2011 > weiter
Handwerker-Leistungen sind absetzbar > weiter
Ausgewählte Veröffentlichungen aus der Fachpresse > weiter
Für Modernisierungsarbeiten können Sie 20 Prozent der Handwerkerleistung absetzen. Seit dem 01.01.2009 können bei einem Höchstbetrag von 6.000 Euro so bis zu 1.200 Euro im Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden!
Voraussetzung für die Gewährung des Steuervorteils ist die Vorlage einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, auf der die Kosten für die Arbeitskraft separat aufgeführt sind. Die anteilige Mehrwertsteuer der Arbeitskosten ist ebenfalls steuerbegünstigt, wenn sie separat auf der Rechnung aufgeführt ist. Außerdem muss der Einkommensteuererklärung ein Zahlungsnachweis über die Handwerkerleistung – beispielsweise ein Kontoauszug – beigelegt werden.
Beispielrechnung:
Der Hörmann Partner berechnet an Arbeitskosten für die Modernisierung eines Garagentores und einer Haustür 600 Euro. Zuzüglich 19% MwSt sind dies insgesamt 714 Euro. 20% von 714 Euro entspricht 142 Euro - um diesen Betrag mindert sich die tarifliche Einkommensteuerschuld.